Ortsrecht
Das Ortsrecht umfasst alle gemeindlichen Satzungen, Verordnungen und sonstigen Regelungen.
Selbstverständlich aktualisieren wir die Dokumente in regelmäßigen Abständen, jedoch kann es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Aktualisierung kommen. Rechtliche Gültigkeit hat ausschließlich die jeweils im Mitteilungsblatt der Gemeinde Notzingen öffentlich bekanntgemachte Fassung der Satzung.
- Abwassersatzung ab 1.1.2018 (129,3 KB)
- Bodenrichtwertkarte 2014 (3,051 MB)
- Bodenrichtwertkarte 2016 (568,1 KB)
- Bodenrichtwertkarte 2018 (226,2 KB)
- Tabellarische Aufstellung (199,2 KB)
- Benutzungs- und Kostenordnung für die Gemeindehalle (43,1 KB)
- Änderung der Kostenordnung (1,087 MB)
- Bestattungsgebührenordnung vom 13.12.2012 (29,7 KB)
- Erschließungsbeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (64,6 KB)
- Feuerwehrentschädigungssatzung 2018 (34,2 KB)
- Feuerwehrkostenersatzsatzung von 2017 (38,7 KB)
- Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses (17,3 KB)
- Hauptsatzung - Neufassung 2021 (554,9 KB)
- Polizeiverordnung (56,7 KB)
- Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr (73,9 KB)
- Räum- und Streupflichtsatzung vom 13. September 2010 (29,3 KB)
- Wasserversorgungssatzung ab 1.1.2018 (124,8 KB)
- Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (291,7 KB)
- Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Gebühren (53,2 KB)
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Notzingen (ab 1.1.16) (33 KB)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (ab 1.7.16) (50,7 KB)
Bebauungspläne
Unter dem nachfolgenden Link können Sie die Bebauungspläne im Gemeindegebiet einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtsverbindliche Auskünfte zum Bebauungsplan ausschließlich direkt über das Bauamt der Gemeinde erhalten. Die dargestellten Inhalte generieren keinen Rechtsanspruch.
Bei Rückfragen zu den Bebauungsplänen setzen Sie sich bitte mit Frau Walker (07021/97 07 5 - 23, l.walker@notzingen.de ) in Verbindung.
Eine Anleitung zum Bebauungsplanportal finden Sie hier.