Hochwassergefahrenkarte
Aufgrund der verschiedenen Hochwasserereignisse in den vergangenen Jahren wurde vom Land Baden-Württemberg ein Hochwasserrisikomanagement eingeführt. Unter anderem wurden hier auch Hochwasserüberflutungsflächen festgelegt und in Karten zusammengefasst.
Aufgaben solcher Hochwassergefahrenkarten sind unter anderem Schadensminderung bei Hochwasser, Sicherung der Überschwemmungsgebiete sowie Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.
Auswirkungen hat die Hochwassergefahrenkarte in Verbindung mit dem neuen Wassergesetz (WG), das im Dezember 2013 in Kraft trat, auf das Baurecht. Für alle Flächen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen (d. h. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zur erwarten ist, so genannte HQ 100-Gebiete), gilt grundsätzlich ein Bauverbot
Die Hochwassergefahrenkarten werden seither durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (LUBW) regelmäßig aktualisiert.Die Karten können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de