Sie sind hier:: Startseite / Rathaus / Haushalt & Finanzen / Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Ende 2019 hat der Bundesgesetzgeber das Grundsteuerreformgesetz mit neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer, die ab 2025 gelten, beschlossen.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. 

Wir informieren Sie nachfolgend über die geplanten Umsetzungsschritte der Grundsteuerreform, die rechtlichen Verpflichtungen für Sie als Grundstückseigentümer und wo Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten können. 

Zeitlicher Ablauf: In den nächsten Wochen werden Informationsschreiben des Finanzamtes an die Steuerpflichtigen versandt. Mit diesen Schreiben erhalten alle privaten Eigentümer von Grundstücken Hinweise zur allgemeinen Grundsteuerreform sowie konkret zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Die Steuerpflichtigen sind dann verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 die Feststellungserklärungen für die Grundsteuer-Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 an die Finanzverwaltung des Landes (Finanzamt) abzugeben, nicht an die Gemeindeverwaltung.

Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022Die Steuererklärung ist elektronisch abzugeben. Dies kann zum Beispiel über das Portal ELSTER der Finanzämter vorgenommen werden. Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert.

Vordrucke sowie Erläuterungen und Ausfüllanleitungen für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen für die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 werden auf der Internetseite www.Grundsteuer-BW.de bereitgestellt.

Neue Bodenrichtwerte: In der Steuererklärung müssen u.a. Angaben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für das Grundstück maßgebenden Bodenrichtwert gemacht werden. Diesen hat der für unsere Gemeinde zuständige Gutachterausschuss festzustellen.

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ hat seine Arbeit zum 1. Juli 2021 aufgenommen (www.gutachterausschuss-lkes.de).

Die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg ermitteln die Bodenrichtwerte und übermitteln diese elektronisch bis zum 30. Juni 2022 dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Aufgabe des LGL ist es dann, die übermittelten Bodenrichtwertdaten mit den beim LGL vorhandenen Geobasisdaten zu verschneiden und die Ergebnisse der Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Finanzämter benötigen diese für die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022. 

Ergänzend sind – ebenfalls vom LGL – die Bodenrichtwerte und weitere flurstückbezogene Daten, die die Steuerpflichtigen für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärungen benötigen, elektronisch und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Die Bodenrichtwerte können frühestens ab Juli 2022 über www.Grundsteuer-BW.de bzw. Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de) eingesehen werden . Sofern Ihr Bodenrichtwert noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie, das Portal zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzurufen. Die Bodenrichtwerte für Notzingen zum 1. Januar 2022 finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgendem Link.  

Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/ und auf der Internetseite der Gemeinde Notzingen unter www.notzingen.de unter der Rubrik Rathaus, Haushalt & Finanzen und Grundsteuerreform.

Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes zudem einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert. 

Haben Sie noch weitere Fragen? In diesem Falle wenden Sie sich bitte an Herrn Kebache (Telefon: 07021/97075-25 oder E-Mail: s.kebache@notzingen.de) oder an Frau Jauß (Telefon: 07021/97075-30 oder E-Mail: b.jauss@notzingen.de) von der Gemeindeverwaltung Notzingen.

Erklärvideo:
Zu der Grundsteuerreform gibt es vom Land BW unter YouTube ein sehr gutes Erklärvideo mit einer Ausfüllhilfe.
Das Video unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen des baden-württembergischen Grundsteuerformulars in "Mein ELSTER". Abrufen können Sie das Video hier.

Informationsflyer zur Grundsteuerreform (383,9 KB)

Pressemitteilung vom Land zur Grundsteuerreform (172,8 KB)

Weitere Informationen (440,3 KB)

Musterschreiben Grundvermögen (683,9 KB)

Musterschreiben Wohnteile (679,9 KB)

Infoblatt Portal BORIS-BW – Produkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B" (761,9 KB)

  |