Sie sind hier:: Startseite / Leben / Bauen und Wohnen / Bebauungspläne

Bebauungspläne

Aktuelles

Der Bebauungsplan "Bei der Gemeindehalle" wurde geändert. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und nähere Informationen zur öffentlichen Auslegung sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachfolgend und auf der Homepage der schreiberplan GmbH unter diesem Link im Internet.

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften - „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Notzingen hat am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“, in Kraft getreten am 02.07.1981 damit in einem Großteil geändert.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ (Fassung vom 30.03.2023) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 öffentlich ausgelegt. Alle Bebauungsplan-Unterlagen sowie die Bekanntmachung über die Auslegung wurden in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Notzingen veröffentlicht. Parallel wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um die Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

Im Rahmen der Beteiligungen gingen Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit ein, welche der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.07.2023 behandelt und bewertet hat. Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf (Fassung vom 26.06.2023), der diese Inhalte berücksichtigt, gebilligt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 30.03.2023 sind zur besseren Nachvollziehbarkeit blau markiert.

Abgrenzung des Geltungsbereichs

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,9 ha und wird wie folgt begrenzt (im Uhrzeigersinn):

  • im Norden von der Herdfeldstraße (Flurstück Nr. 446) bis zum Flurstück Nr. 590

(Spielplatz) und dann dem südlichen Fahrbahnrand der Herdfeldstraße folgend,

  • im Osten vom westlichen Fahrbahnrand des Müllerwegs (Flurstück Nr. 587/1),
  • im Süden vom nördlichen Fahrbahnrand der Jahnstraße (Flurstück Nr. 2569) bis zum

Parkplatz der Gemeindehalle und dann der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 595
folgend,

  • im Westen von der Silcherstraße bzw. der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 596.

Er umfasst damit die folgenden Flurstücke: Nr. 446 (teilweise), 587/1 (teilweise), 589, 590
(teilweise), 595 und 2569 (teilweise) der Gemarkung Notzingen.

Erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2023 den überarbeiten Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ (Fassung vom 26.06.2023) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wird mit Begründung (Entwurf) und dazugehörigen Anlagen in der Zeit

vom 03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023

im Rathaus der Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen, 1. OG, Zimmer 11, während der üblichen Sprechzeiten des Rathauses

  • Mo.      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Di.        08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mi.        08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Do.       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr.        08:00 Uhr - 12:00 Uhr

erneut öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Notzingen (www.notzingen.de) unter dem Bereich „Leben“ (à Rubrik: Bauen und Wohnen à Stichwort: Bebauungspläne) eingestellt.

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen zum Bebauungsplan-Entwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Dies kann entweder per E-Mail (gemeinde@notzingen.de) oder auf postalischem Weg (Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen) erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen digital bei dem Planungsbüro schreiberplan (Stuttgart) unter der E-Mail-Adresse planung@schreiberplan.de einzureichen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

Die Freiwillige Feuerwehr Notzingen hat 2009 einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt und diesen 2015 fortgeschrieben. Er soll der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und der Feuerwehrführung Hilfestellung für zukünftige Entscheidungen geben. Er enthält Empfehlungen für die zukünftige Beschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen der örtlichen Feuerwehr, sodass die Feuerwehr auch in Zukunft auf leistungsfähiger ehrenamtlicher Basis agieren kann. Bei den Untersuchungen im Rahmen der Bedarfsplanung kam man zum Ergebnis, dass das bestehende Feuerwehrhaus in der Bachstraße 50 (1976 errichtet, 2008 von außen saniert) nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus entspricht und dass es den prognostizierten steigenden Einsatzzahlen bezüglich der Ausstattung und Räumlichkeiten nicht gerecht wird.

Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde Notzingen dazu entschieden, einen Neubau für das Feuerwehrhaus zu realisieren. Nach vorangegangener Prüfung möglicher Standorte soll der Neubau des Feuerwehrhauses im Bereich zwischen Gemeindehalle und Sporthalle an der Herdfeld- bzw. Jahnstraße entstehen.

Für den neuen Standort gilt der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“, in Kraft getreten am 02.07.1981, der hier ein „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Gemeindehalle, Sporthalle, Festhalle, Kleinspielfeld“ (mit Eintrag „Festplatz“) festsetzt.

Da die Errichtung des Feuerwehrhauses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht möglich ist, soll der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“ mit Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans geändert werden und somit ein verbindlicher planungs- und bauordnungsrechtlicher Rahmen für den Bau des neuen Feuerwehrhauses schaffen.

Seit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Gemeindehalle“ haben sich innerhalb des Plangebiets die Grundstücksverhältnisse mehrfach geändert und mehrere der ursprünglich vorgesehenen Nutzungen wurden nicht oder in anderer Form umgesetzt bzw. werden nicht mehr benötigt (Parkplatz statt Kleinspielfeld, Vergrößerung des Spielplatzes, Festplatz nicht benötigt etc.).  Zudem wurden bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden innerhalb der Gemeinbedarfsflächen mehrere Ausnahmen und Befreiungen vom Planungsrecht erteilt. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist neben der Fläche für das Feuerwehrhaus auch eine Änderung der übrigen Flächen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Eine Begrenzung der Bebauungsplanänderungen auf den Teilbereich der Feuerwehr würde zu rechtswidrigen Zuständen in den übrigen Teilbereichen des fortgeltenden Bebauungsplans (insbesondere bezogen auf die Grundflächenzahl GRZ) führen. Somit umfasst der vorliegende Bebauungsplan die gesamten Flächen für den Gemeinbedarf aus dem Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die Bestandssituation im Bereich zwischen der Herdfeld- und der Jahnstraße zu sichern und Planungsrecht für den Neubau des Feuerwehrhauses städtebaulich geordnet zu schaffen.

Notzingen, den 26. Juli 2023
 
Sven Haumacher
Bürgermeister

Bebauungsplan mit Begründung, Behandlung der Stellungnahmen

Anlagen

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften - "Bei der Gemeindehalle", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Erneute Auslegung.

Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Notzingen hat am 20.06.2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“, in Kraft getreten am 02.07.1981 in einem Teilbereich geändert.

Der Gemeinderat hatte in gleicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ (Fassung vom 30.05.2022) gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 öffentlich ausgelegt. Alle Bebauungsplan-Unterlagen sowie die Bekanntmachung über die Auslegung wurden in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Notzingen veröffentlicht.

Im Rahmen der Beteiligungen gingen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Der Gemeinderat hat am 17.04.2023 in öffentlicher Sitzung diese Stellungnahmen behandelt und bewertet und den Bebauungsplan-Entwurf (Fassung vom 30.03.2023), der diese Inhalte berücksichtigt, gebilligt. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Bebauungsplan-Vorentwurf (Fassung vom 30.05.2022) sind zur besseren Nachvollziehbarkeit blau markiert. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird gegenüber der Abgrenzung des Vorentwurfs angepasst. Dieser hat eine Größe von ca. 1,9 ha und wird nun wie folgt begrenzt (im Uhrzeigersinn):

  • im Norden von der Herdfeldstraße (Flurstück Nr. 446) bis zum Flurstück Nr. 590 (Spielplatz) und dann dem südlichen Fahrbahnrand der Herdfeldstraße folgend,
  • im Osten vom westlichen Fahrbahnrand des Müllerwegs,
  • im Süden vom nördlichen Fahrbahnrand der Jahnstraße bis zum Parkplatz der Gemeindehalle und dann der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 595 folgend, 
  • im Westen von der Silcherstraße bzw. der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 596.

Er umfasst damit die folgenden Flurstücke: Nr. 446 (teilweise), 587/1 (teilweise), 589, 590 (teilweise), 595 und 2569 (teilweise) der Gemarkung Notzingen.

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung

Die Freiwillige Feuerwehr Notzingen hat 2009 einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt und diesen 2015 fortgeschrieben. Er soll der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat und der Feuerwehrführung Hilfestellung für zukünftige Entscheidungen geben. Er enthält Empfehlungen für die zukünftige Beschaffung von Ausrüstung und Fahrzeugen der örtlichen Feuerwehr, sodass die Feuerwehr auch in Zukunft auf leistungsfähiger ehrenamtlicher Basis agieren kann. Bei den Untersuchungen im Rahmen der Bedarfsplanung kam man zum Ergebnis, dass das bestehende Feuerwehrhaus in der Bachstraße 50 (1976 errichtet, 2008 von außen saniert) nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Feuerwehrhaus entspricht und dass es den prognostizierten steigenden Einsatzzahlen bezüglich der Ausstattung und Räumlichkeiten nicht gerecht wird.

Aus diesem Grunde hat sich die Gemeinde Notzingen dazu entschieden, einen Neubau für das Feuerwehrhaus zu realisieren. Nach vorangegangener Prüfung möglicher Standorte, soll der Neubau des Feuerwehrhauses im Bereich zwischen Gemeindehalle und Sporthalle an der Herdfeld- bzw. Jahnstraße entstehen.

Für den neuen Standort gilt der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“, in Kraft getreten am 02.07.1981, der hier ein „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Gemeindehalle, Sporthalle, Festhalle, Kleinspielfeld“ (mit Eintrag „Festplatz“) festsetzt.

Da die Errichtung des Feuerwehrhauses mit dem bestehenden Planungsrecht nicht möglich ist, soll der Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“ mit Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans geändert werden und somit ein verbindlicher planungs- und bauordnungsrechtlicher Rahmen für den Bau des neuen Feuerwehrhauses schaffen.

Seit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bei der Gemeindehalle“ haben sich innerhalb des Plangebiets die Grundstücksverhältnisse mehrfach geändert und mehrere der ursprünglich vorgesehenen Nutzungen wurden nicht oder in anderer Form umgesetzt bzw. werden nicht mehr benötigt (Parkplatz statt Kleinspielfeld, Vergrößerung des Spielplatzes, Festplatz nicht benötigt etc.). Zudem wurden bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden innerhalb der Gemeinbedarfsflächen mehrere Ausnahmen und Befreiungen vom Planungsrecht erteilt. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist neben der Fläche für das Feuerwehrhaus auch eine Änderung der übrigen Flächen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Eine Begrenzung der Bebauungsplanänderungen auf den Teilbereich der Feuerwehr würde zu rechtswidrigen Zuständen in den übrigen Teilbereichen des fortgeltenden Bebauungsplans (insbesondere bezogen auf die Grundflächenzahl GRZ) führen. Somit umfasst der vorliegende Bebauungsplan die gesamten Flächen für den Gemeinbedarf aus dem Bebauungsplan „Bei der Gemeindehalle“. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die Bestandssituation im Bereich zwischen der Herdfeld- und der Jahrstraße zu sichern und Planungsrecht für den Neubau des Feuerwehrhauses städtebaulich geordnet zu schaffen.

Bebauungsplanverfahren

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig.

Anlage:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Bei der Gemeindehalle, 1. Änderung", Planzeichnung mit Textteil sowie Begründung mit Anlagen (Stand 30.03.2023) liegt in der Zeit von Montag, den 8. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, den 9. Juni 2023 im Rathaus der Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen, 1. OG, Zimmer Nr. 11 während der üblichen Sprechzeiten des Rathauses

  • Mo.     08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Di.       08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Mi.       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Do.      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr.        08:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Notzingen (www.notzingen.de) unter dem Bereich „Leben“ (Rubrik: Bauen und Wohnen à Stichwort: Bebauungspläne) eingestellt.

Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden - entweder per E-Mail (gemeinde@notzingen.de) oder auf postalischem Weg (Gemeinde Notzingen, Bachstraße 50, 73274 Notzingen). Es besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen digital bei dem Planungsbüro schreiberplan (Stuttgart) unter der E-Mail-Adresse planung@schreiberplan.de einzureichen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.

Notzingen, den 27. April 2023
 
Sven Haumacher
Bürgermeister

Bebauungsplan mit Begründung, Behandlung der Stellungnahmen

Anlagen zur Begründung

Übersicht

Unter dem nachfolgenden Link können Sie die Bebauungspläne im Gemeindegebiet einsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie rechtsverbindliche Auskünfte zum Bebauungsplan ausschließlich direkt über das Bauamt der Gemeinde erhalten. Die dargestellten Inhalte generieren keinen Rechtsanspruch.

Bei Rückfragen zu den Bebauungsplänen setzen Sie sich bitte mit Frau Röcker (07021/97 07 5 - 38, n.roecker@notzingen.de ) in Verbindung. 

Eine Anleitung zum Bebauungsplanportal finden Sie hier. (364,2 KB)

  |